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Berlin: (hib/PK) Mit laut Zeitungsberichten geplanten Drogentests der Arbeitsagenturen befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/2538). Angeblich solle die Bundesagentur für Arbeit (BA) 88.000 Drogentests anschaffen, um Erwerbslose und Hartz-IV-Bezieher auf einen Missbrauch von Betäubungsmitteln zu überprüfen. Da der Konsum von Betäubungsmitteln in Deutschland jedoch nicht verboten sei, stellten sich Fragen nach der Rechtsgrundlage, den konkreten Folgen und der Verhältnismäßigkeit der Aufforderung zum Drogenscreening der Agenturen sowie dem weiteren Umgang mit den dabei anfallenden Daten.
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