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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene bei der Bankenabgabe weiter für Erleichterungen für kleine Banken und eine angemessene Behandlung von Förderkrediten ein. Damit reagiert die Bundesregierung in ihrer als Unterrichtung (18/2626) vorgelegten Gegenäußerung auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz; 18/2575). In ihrer Gegenäußerung geht die Bundesregierung auch auf die anderen Punkte des Bundesrates ein.
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