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Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke will die Sozialversicherungspflicht für Strafgefangene deutlich ausbauen. In einem Antrag (18/2606) verlangt sie von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dafür sorgt, dass Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden. Bisher ist dies nur für die Unfall- und Arbeitslosenversicherung der Fall. Außerdem soll die im Strafvollzug geleistete Arbeit in den genannten Versicherungen paritätisch beitragspflichtig und anspruchsbegründend werden und die Betroffenen während einer Aus- oder Weiterbildung als Beschäftigte gelten. Die Zeit des Strafvollzugs und der Sicherungsverwahrung soll nach dem Willen der Linken auch bei Gefangenen, die keiner Arbeit nachgegangen sind, als rentenrechtliche Zeit gewertet werden.
Die Fraktion fordert außerdem einen Härtefallfonds für Opfer schwerer Gewalttaten. Ferner soll die Bundesregierung auf die Bundesländer einwirken, die Arbeitspflicht für Gefangene abzuschaffen, deren Erwerbstätigkeit angemessen zu entlohnen und ein individuelles einklagbares Recht auf Arbeit für Gefangene einzuführen.
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