Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will bis zum 31. Dezember 2014 die Elektro- und-Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) ändern und damit die Verwendung von gefährlichen Stoffen wie Cadmium, Blei oder Quecksilber in Elektro- und Elektronikgeräten weiter beschränken. Mit der der Zweiten Verordnung zur Änderung der ElektroStoffV (18/2554), die dem Bundestag jetzt vorliegt, setzt Deutschland Beschlüsse der Europäischen Kommission um. Diese hatte die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) im Herbst vergangenen Jahres geändert. Die Änderungsrichtlinien müssen bis Ende des Jahres in nationales Recht umgesetzt werden.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein