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Berlin: (hib/HLE) Das 1991 mit Norwegen geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen soll geändert werden. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des dazugehörigen Protokolls (18/2660) eingebracht. Damit sollen steuerliche Hindernisse weiter abgebaut und „das geltende Abkommen den Anforderungen der gegenwärtigen Verhältnisse angepasst werden“, begründet die Regierung den Gesetzentwurf. Das Änderungsprotokoll orientiere sich am aktuellen OECD-Musterabkommen.
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