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Berlin: (hib/CHE) Die Sozialversicherungsträger, die ihre finanziellen Reserven in Geldanlagen investieren, handeln nach Auffassung der Bundesregierung verantwortungsvoll und gemäß den Vorgaben des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV). Das schreibt sie unter Verweis auf Angaben des Bundesversicherungsamtes in ihrer Antwort (18/2933) auf eine Kleine Anfrage (18/2692) der Fraktion Die Linke. Darin hatten sich die Abgeordneten nach den Risiken solcher Geldanlagen für die Versicherten erkundigt. Ein solches bezeichnet die Bundesregierung in ihrer Antwort jedoch als sehr minimal. Sie verweist weiter auf den im SGB IV formulierten Grundsatz, dass Anlagen so zu tätigen seien, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt werde und eine ausreichende Liquidität gewährleistet bleibe.
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