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Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Korrektur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Damit sollen die Betreiber mehrerer Anlagen, die über eine Messeinrichtung abgerechnet werden, auch weiterhin einen Teil des produzierten Stroms direkt vermarkten können. Mit einem Gesetzentwurf (18/3234) will die Fraktion die gewollte Rechtslage klarstellen, wonach Betreiber die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Veräußerungsformen aufzuteilen. Die anteilige Direktvermarktung sei von der EEG-Novelle 2014 so gewollt, aber der Gesetzentwurf sei fehlerhaft gewesen. Dies habe an dem unnötig kurzen Gesetzgebungsverfahren gelegen, kritisiert die Fraktion.
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