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Berlin: (hib/AHE) Der „Türkischen Hizbullah“ können nach Auskunft der Bundesregierung seit 2001 keine terroristischen Aktionen mehr zugeordnet werden. Die „sunnitische, kurdisch dominierte islamistische Organisation“ mit dem regionalen Schwerpunkt in den Kurdengebieten der Südosttürkei habe das Ziel, die säkulare Staatsordnung zu überwinden und einen islamischen Gottesstaat auf türkischem Staatsgebiet auf Grundlage der Scharia zu errichten, heißt es in einer Antwort (18/3238) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2974). Die Organisation habe sich von ihrem einstmals radikalen und gewalttätigen Vorgehen distanziert, nach Einschätzung der Bundesregierung richtet sie sich seit 2003 verstärkt an einer sozioökonomischen Strategie aus. „Diese beinhaltet ein intensives Engagement im sozialen Bereich (zum Beispiel die Verteilung finanzieller Hilfen an Bedürftige, Ausbildung von Kindern mittelloser Eltern, Vergabe von Stipendien) sowie eine umfangreiche Propagandaarbeit (unter anderem Organisation von Großveranstaltungen in den ärmeren Gebieten Südostanatoliens)“. Ziel sei es, sich innerhalb der Gesellschaft als einflussreiche Organisation zu etablieren, um sich auf diese Weise wieder mehr politische Unterstützung zu verschaffen.
Derzeit verfüge die „Türkische Hizbullah“ über keinen „nennenswerten Einfluss“ in der Türkei, heißt es in der Antwort weiter. Die der Organisation zuzuordnende Partei „Hüda-Par“ soll bei den Kommunalwahlen im März 2014 ein Ergebnis von landesweit 0,21 Prozent erzielt haben. In einigen Bezirken in den türkischen Kurdengebieten soll sie bis zu 16 Prozent der Wählerstimmen erreicht haben. Für die Wirkung der „Türkischen Hizbullah“ in Deutschland verweist die Bundesregierung auf den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2013, der 350 Mitglieder beziehungsweise Anhänger im Inland ausweise.
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