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Berlin: (hib/HLE) Zur Umsetzung des EU-Waffenembargos gegen Russland hat die Bundesregierung die Dritte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (18/3257) vorgelegt. Darin geht es unter anderem auch um die Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen bestimmte Sanktionen im Hinblick auf Russland sowie die Krim und Sewastopol.
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