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Berlin: (hib/MIK) Auch im kommenden Jahr will der Bund keine neuen Schulden machen. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am Freitag nach 16-stündigen Beratungen in der sogenannten Bereinigungssitzung. Auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5500) zum Haushalt 2016 waren keine neuen Kredite eingeplant. Damit soll erneut trotz der Mehrausgaben wegen der Flüchtlingskrise erneut die "schwarze Null" stehen.
Die Gesamtausgaben wurden für das kommende Jahr dabei auf 316,9 Milliarden Euro festgelegt. Das sind 4,9 Milliarden Euro mehr als von der Regierung vorgesehen. In diesem Jahr betragen die Ausgaben nach dem zweiten Nachtragsetat 306,9 Milliarden Euro. Für Investitionen stellt der Ausschuss 31,48 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind 1,06 Milliarden Euro mehr als die Regierung eingeplant hatte. Die Einnahmen aus Steuern sollen im kommenden Jahr 288,08 Milliarden Euro betragen. Das sind 1,96 Milliarden Euro weniger als die Regierung vorgesehen hatte. Die Höhe der eingeplanten Steuereinnahmen beruht auf der jüngsten Steuerschätzung.
Bei den Beratungen erhöhte der Ausschuss die Rücklage zur Finanzierung der Flüchtlingskosten auf 6,1 Milliarden Euro. Bisher waren nach den Nachtragsetat dafür fünf Milliarden Euro vorgesehen.
Erhöht wurde auch der Etat des Bundesministeriums des Innern um 1,02 Milliarden Euro. Davon profitierten vor allem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Sicherheitsbehörden des Bundes und das Technische Hilfswerk (THW). Insgesamt sollen dem Innenministerium im kommenden Jahr somit 7,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
Vor allem wegen den Flüchtlingen und Asylsuchenden erhöhte der Ausschuss auch die Ausgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales um 2,6 Milliarden Euro auf insgesamt 129,89 Milliarden Euro. Um 410,27 Millionen Euro wurde bei den parlamentarischen Beratungen der Ansatz des Auswärtigen Amtes auf 4,81 Milliarden Euro erhöht. Diese Mehrausgaben sind vor allem für humanitäre Hilfe und Krisenprävention vorgesehen.
Der Etat 2016 soll abschließend in der Woche vom 23. bis 27. November im Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet werden.
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