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Berlin: (hib/STO) Um die "Ausstellung von Ausweisdokumenten auf falsche Namen für Tarnidentitäten durch Bundes- oder Landesbehörden" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/6748) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6478). Danach sind von den Bundesbehörden das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND), das Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), das Bundespolizeipräsidium, das Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt (ZKA) "zuständig und befugt, die Ausstellung von Dokumenten mit Tarnidentitäten zu veranlassen". Wie die Bundesregierung weiter schreibt, hat sie über entsprechende Zuständigkeiten von Landesbehörden keine Kenntnis.
Die Ausstellung von Tarnpapieren erfolgt den Angaben zufolge nur zu dienstlichen Zwecken. Die Papiere würden nur an Personen ausgegeben, die zur Nutzung beziehungsweise Verwendung berechtigt sind. Im Bereich der Nachrichtendienste könnten das "Mitarbeiter des BfV, des BND und des MAD sein, in Einzelfällen auch Mitarbeiter anderer Behörden in Amtshilfe sowie Personen, die sonst für die Nachrichtendienste tätig sind, im Bereich des BKA und des ZKA deren Mitarbeiter und beauftragte Personen".
In ihrer Antwort bejaht die Bundesregierung die Frage, ob es Landesbehörden gestattet ist, ohne Absprache mit dem Bund derartige Dokumente auszustellen. Die Bundesbehörden müssten keine Kenntnis über die Ausstellung von Ausweisdokumenten mit Tarnidentitäten von Landesbehörden erhalten.
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