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Berlin: (hib/SCR) Die geplante Verschärfung des Terrorismusstrafrechts ist am Mittwochmorgen in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz auf ein geteiltes Echo gestoßen. Vertreter der Regierungskoalition begrüßten den Entwurf, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde, Vertreter der Oppositionsfraktionen sprachen sich gegen die Novelle aus.
Ein Vertreter der Bundesregierung sagte, dass mit der geplanten Änderung des Strafgesetzbuches die Resolution 2178 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umgesetzt werde. Ziel sei es, bereits die Reise in ein Land unter Strafe zu stellen, wenn der Verdächtige dort zum Beispiel ein Terror-Ausbildungslager besuchen wolle oder andere schwere staatsgefährdende Gewalttaten plane. Die Strafbarkeit werde damit im Vergleich zur aktuellen Rechtslage vorverlagert und ermögliche es zum Beispiel, Verdächtige bereits unmittelbar vor der Ausreise festzunehmen. Zudem sei geplant, alle Formen der Terror-Finanzierung - auch bei geringen Beträgen - unter Strafe zu stellen. Damit werde eine Vorgabe der OECD umgesetzt, sagte der Vertreter der Bundesregierung. Allgemein sei die Bundesrepublik hinsichtlich des Terrorismusstrafrechts „gut aufgestellt“.
Vertreter der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zweifelten an der Sinnhaftigkeit der Novelle. Es handle sich um „Symbolpolitik“. Ein Vertreter der Linken-Fraktion bezweifelte in Rückgriff auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, dass die in Rede stehende VN-Konvention überhaupt einer Gesetzesänderung bedürfe. Es sei fraglich, ob die bestehenden Instrumente ausreichend evaluiert worden seien. Ein Vertreter der Grünen-Fraktion verwies darauf, dass die Vorverlagerung der Strafbarkeit problematisch sei. Der Bundesgerichtshof habe bereits in einem früheren Urteil in Hinblick auf Vorbereitungstaten eine sehr enge Auslegung angewandt. Die geplante Verschärfung könne daher verfassungsrechtlich angreifbar sein.
Vertreter der Koalition und der Bundesregierung wiesen die Kritik zurück. Ein Vertreter der SPD-Fraktion betonte, dass geplante Gesetz sei eine Reaktion auf eine Strafbarkeitslücke. Man dürfe nicht zuschauen, wenn Dschihadisten in Terror-Camps reisten. Es bestünde aufgrund der Kommunikationsfreudigkeit der meisten Ausreisewilligen auch kein Nachweisproblem in möglichen Strafverfahren. Auch ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion begrüßte die geplante Gesetzesänderung als Grundlage für ein „effektives Handeln“.
Dissens zwischen CDU/CSU und SPD zeigte sich hinsichtlich der sogenannten Sympathie-Werbung für Terrororganisationen. Vertreter der Unions-Fraktion sahen in diesem Bereich Bedarf für eine Verschärfung des Strafrechts. Vertreter der Bundesregierung und der SPD-Fraktion sowie der Opposition lehnten dies mit Verweis auf die bestehende Gesetzeslage ab.
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