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Berlin: (hib/MIK) Über die geplante Änderung des Regionalisierungsgesetzes will sich der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur in einer öffentlichen Anhörung am Montag, dem 23. Februar 2015, informieren. Grundlage der Anhörung sind ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3785) sowie des Bundesrates (18/3563).
Das Regionalisierungsgesetz regelt, wie viel Geld die Länder zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) vom Bund bekommen. Die Bundesregierung schlägt in ihrem Entwurf dabei einen Betrag von 7,41 Milliarden Euro im Jahr vor, der mit dem Faktor 1,5 Prozent jährlich dynamisiert werden soll. Die Länder wollen 8,5 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die jährliche Dynamisierungsrate soll zwei Prozent betragen.
Als Sachverständige hat der Ausschuss geladen: Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Professor Knut Ringat, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Thomas Geyer, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV, Andreas Brenck, IGES Institut GmbH, Michael Holzhey, KCW GmbH und Hilmar von Lojewski, Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände.
Die öffentliche Anhörung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum E 600 und soll gegen 16 Uhr enden.
Besucher werden gebeten, sich beim Ausschuss unter der E-Mail-Adresse verkehrsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden.
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