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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (18/4202) vorgelegt. Damit sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, privaten Stellen wesentliche Prüfaufgaben zu übertragen, die im Rahmen von Verfahren zur Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen bei der Eisenbahn durchzuführen sind. Dies betreffe sowohl die Teilsysteme der Fahrzeuge als auch diejenigen der Infrastruktur, heißt es im Entwurf. Das Eisenbahnbundesamt bleibe zuständig für die abschließende Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung.
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, dass Prüfsachverständige auch im Auftrag der Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder als deren Verwaltungshelfer tätig werden können. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung diesem Vorschlag zu.
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