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Berlin: (hib/ROL) Der Bologna-Prozess hat in ganz Europa die nationalen Hochschulsysteme verändert. Auch wenn die Reformen weitgehend umgesetzt sind, stehen im internationalen Kontext vor allem die weitere Förderung der Mobilität, die Anerkennung, die Qualitätssicherung, die Förderung des Lebenslangen Lernens und die soziale Dimension im Vordergrund. Zu den Schwerpunkten bei der Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses in Deutschland gehören die Konsolidierung und Optimierung des Umsetzungsprozesses. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (18/4385).
Am 19. Juni 1999 haben 30 europäische Staaten in Bologna den Grundstein zu einer umfassenden Studienreform im Europäischen Hochschulraum (EHR) gelegt, der sich inzwischen 47 Mitgliedstaaten angeschlossen haben. In der Bologna-Erklärung verständigten sich die Unterzeichnerstaaten auf sechs Kernziele: Die Einführung gestufter Studiengänge, die Vereinfachung der Anerkennung, die Einführung eines Kreditpunktesystems wie ECTS, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung, die Förderung der Mobilität der Hochschulangehörigen und die Ausrichtung auf eine europäische Dimension der Hochschulbildung. Erweitert wurde der Zielkatalog bei den Folgekonferenzen in Prag (2001) und Berlin (2003) um die Punkte Lebenslanges Lernen, Einbeziehung der Hochschulen und Studenten, Förderung der weiteren Entwicklung der Qualitätssicherung, Erhöhung der weltweiten Attraktivität des Europäischen Hochschulraums sowie der Etablierung des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums als die entscheidenden zwei Säulen der Wissensgesellschaft.
Seit der letzten Berichterstattung im Jahr 2012 habe sich die Zahl der Studenten in Deutschland weiter zugenommen. Im Wintersemester 2014/2015 studierten rund 2,7 Millionen Studenten an deutschen Hochschulen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Bemühungen um die Herstellung sozialer Chancengleichheit seien im Sinne des Lebenslangen Lernens die Bemühungen verstärkt worden, die Hochschulen für neue Studentengruppen zu öffnen. Die Zahl der beruflich Qualifizierten ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung unter den Studienanfängern habe sich seit 2000 auf über 12.000 verzehnfacht. Die Umstellung auf die gestuften Studiengänge sei mit Ausnahme der staatlich geregelten Studiengänge (insbesondere Medizin und Rechtswissenschaften) weitgehend abgeschlossen. Im Wintersemester 2013/14 führten 87,4 Prozent aller Studiengänge zu Bachelor- und Masterabschlüssen gegenüber 85 Prozent im Wintersemester 2010/11.
Im Hinblick auf die steigende Zahl von Studenten, der demografischen Entwicklung und der immer heterogener werdenden Studentenschaft komme der verbesserten finanziellen Ausstattung der Hochschulen und der Studentenwerke weiterhin eine besondere Bedeutung zu, schreibt die Bundesregierung.
Am 26. und 27. April 2012 fand in Bukarest die siebte Bologna-Folgekonferenz statt. Die Minister bekannten sich im Bukarest-Kommuniqué zur Investition in Bildung. Trotz finanzieller Schwierigkeiten vieler europäischer Staaten sei dabei gerade die Investition in Bildung als eine Antwort auf die Finanzkrise sowie auf gesellschaftliche Herausforderungen gesehen worden. Ein Schwerpunkt der Arbeit in den nächsten Jahren soll die Stärkung der internationalen Mobilität der Studenten sein. Die Minister verabschiedeten deshalb die Mobilitätsstrategie 2020.
Gleichzeitig betonten sie, dass Hochschulbildung ein offener Prozess sei, der den Studenten nicht nur fachliche und Schlüsselkompetenzen vermitteln, sondern sie darüber hinaus zu selbstbewussten und kritischen Menschen heranbilden soll.
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