Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > 05
Berlin: (hib/MIK) Der Haushaltsausschuss will sich in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 18. Mai 2015, mit Anträgen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen über Entschädigungen für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene beschäftigen.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag (18/2694) die Bundesregierung auf, den überlebenden sowjetischen Kriegsgefangenen einmalig einen „individuellen Anerkennungsbetrag für das erlittene NS-Unrecht in Höhe von 2.500 Euro im Rahmen einer eigenständigen außergesetzlichen Regelung zu verschaffen“. Die dafür erforderlichen Mittel soll die Regierung im Bundeshaushalt bereitstellen.
Im zweiten Antrag (18/3316) fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, den noch lebenden sowjetischen Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkriegs „eine einmalige individuelle Anerkennung für erlittenes Unrecht in Höhe von 7.670 Euro im Rahmen einer außergesetzlichen Regelung zu verschaffen“. Die Mittel für diese Anerkennung soll die Regierung in den Bundeshaushalt einstellen und ihre Auszahlung über die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ abwickeln.
Als Sachverständige hat der Ausschuss geladen: Klaus Jochen Arnold, Konrad-Adenauer-Stiftung; Professor Jochen A. Frowein; Rolf Keller, Stiftung niedersächsische Gedenkstätten; Professor Tanja Penter, Universität Heidelberg und Christian Streit.
Die Anhörung beginnt um 16 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum E 400 und soll gegen 18 Uhr beendet sein. Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses per E-Mail (haushaltsausschuss@bundestag.de) anzumelden.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein