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Berlin: (hib/STO) Unterrichtungen des Bundestages über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates (BSR) werden "entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Beantwortung parlamentarischer Fragen zu Rüstungsexporten" künftig auch die beteiligten deutschen Unternehmen und das Gesamtvolumen des Geschäfts umfassen, soweit nicht im Einzelfall verfassungsrechtlich geschützte Interessen einer Veröffentlichung entgegenstehen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/5773) zu einer von ihr beschlossenen Neufassung der Geschäftsordnung des BSR hervor. Danach können verfassungsrechtlich geschützte Interessen beispielsweise dann einer Veröffentlichung entgegenstehen, "wenn sich aus der Nennung der Anzahl der Rüstungsgüter und des Gesamtvolumens der Einzelpreis berechnen ließe".
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