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Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, nach denen die US-Regierung plane, 800 Panzer nach Grafenwöhr zu verlegen. Wie sie in ihrer Antwort (18/5887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5604) schreibt, hätten die USA im Rahmen der im Juni 2014 von US-Präsident Obama verkündeten "European Reassurance Initiative" begonnen, Möglichkeiten der Verlegung militärischer Ausrüstung in östliche Nato-Mitgliedstaaten zu prüfen. US-Verteidigungsminister Ashton Carter habe im Juni 2015 die vorübergehende Lagerung militärischer Ausrüstung in bis zu acht Nato-Mitgliedstaaten angekündigt, diese Ausrüstung soll etwa 1.200 einzelne Ausrüstungsgegenstände umfassen, darunter insgesamt circa 250 gepanzerte Fahrzeuge, inklusive Kampf- und Schützenpanzern. "Es ist geplant, Teile dieser Ausrüstung vorübergehend unter anderem an den Standorten Grafenwöhr und Mannheim zu lagern", schreibt die Bundesregierung. Rund ein Viertel der betroffenen militärischen Ausrüstungsgegenstände befänden sich bereits in Grafenwöhr.
Die Bundesregierung betont in diesem Zusammenhang, dass innerhalb der Streitkräfte die Verlegung von Einheiten und Verbänden mit Personal einschließlich des dazugehörenden Materials beziehungsweise der dazugehörenden Ausrüstung/Bewaffnung und Schaffung entsprechender Infrastruktur als Stationierung bezeichnet werde. "Der Begriff Lagerung bezieht sich aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich auf die Verlegung von Material und die hierfür notwendigen Maßnahmen."
Weiter heißt es in der Antwort: "Die von der Nato im Zuge des russischen Vorgehens in der Ukraine beschlossenen defensiven Maßnahmen zur Rückversicherung der besonders exponierten Bündnispartner sehen unter anderem die Erhöhung der Übungsdichte vor." Die von den USA geplante Lagerung von US-Material ergebe sich aus der geographischen Distanz, um den US-Kontingenten eine Teilnahme an Übungen im Rahmen der Rückversicherung ohne größeren Verzug und unter Minimierung der Kosten zu ermöglichen. Die Nato halte weiterhin am Ziel eines konstruktiven, kooperativen Verhältnisses mit Russland fest, einschließlich vertrauensbildender und Transparenzmaßnahmen. Die vorübergehende Lagerung von US-Material in mittel- und osteuropäischen Nato-Mitgliedstaaten bewege sich im Rahmen der in der Nato-Russland-Grundakte eingegangenen Selbstverpflichtung.
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