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Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, dass sie dauerhaft an regionalen Dienstsitzen der Generalzolldirektion festhält. In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/5770) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung (18/5294) werden namentlich die Standorte Bonn, Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt a.d.W. und Nürnberg erwähnt. Außerdem empfiehlt der Bundesrat, im Rahmen der Strukturreform die derzeitigen Grenzen der Hauptzollämter einer kritischen Prüfung zu unterziehen. So seien für die Stadt Hamburg drei Hauptzollämter zuständig, deren Grenzen durch das Stadtgebiet verlaufen und ein logistisches Hindernis darstellen würden.
In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, die Generalzolldirektion solle dauerhaft ihre Standorte an den Dienstsitzen der Bundesfinanzdirektionen behalten, "um die regionale Kompetenz und Erfahrung auf Ebene der Generalzolldirektion zu erhalten". Weitere Maßnahmen zur Optimierung der Struktur der Zollverwaltung würden laufend geprüft, erklärt die Regierung zum Hinweis auf die Zuständigkeiten der Hauptzollämter.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die bestehenden Strukturen der Zollverwaltung weiter verschlankt sowie Organisationsabläufe effizienter und effektiver gestaltet werden. Dazu soll eine Generalzolldirektion als Oberbehörde mit Sitz in Bonn eingerichtet werden. In der Generalzolldirektion sollen die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie die Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt werden. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, die bisherigen Mittelbehörden (Bundesfinanzdirektionen Nord, Mitte, West, Südwest und Südost sowie das Zollkriminalamt) in die Generalzolldirektion zu integrieren.
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