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Berlin: (hib/SCR) Die geplante Regelung der Sterbehilfe ist am Mittwoch, 23. September, Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Schwerpunkt der aktuellen Debatte ist dabei die Frage, inwiefern Ärzte oder sogenannte Sterbehilfe-Vereine künftig Sterbewilligen beim Suizid assistieren dürfen. Aktuell ist die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei, im bundesweit uneinheitlichen Standesrecht der Mediziner gibt es aber unterschiedliche Regelungen.
Behandelt werden in der Anhörung die vier Gruppenentwürfe um die Abgeordneten Brand-Griese (18/5373), Hintze-Reimann (18/5374), Künast-Sitte (18/5375) und Sensburg-Dörflinger (18/5376). Insgesamt sind zwölf Sachverständige eingeladen, Stellung zu beziehen. Beginn der Anhörung ist um 14 Uhr.
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