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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll die kommunalfreundliche Politik des Bundes "konsequent" fortsetzen. Das fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (18/6062), der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird.
Deshalb fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, den Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes zur Reform der Eingliederungshilfe so vorzulegen, dass das Bundesteilhabegesetz möglichst am 1.Januar 2017 in Kraft treten kann und die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro jährlich ab 2018 so umzusetzen, dass die Entlastung bundesweit "wirklich" bei den Kommunen ankommt.
Zudem soll die Bundesregierung an die Bundesländer appellieren, dass finanzielle Leistungen des Bundes an die Kommunen dort auch zusätzlich und ungekürzt ankommen.
Die Abgeordneten fordern weiter, dass die zugesagte dauerhafte und strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge zügig umgesetzt wird. Dazu soll sie auch in den Verhandlungen mit den Ländern darauf drängen, dass sie bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern den Kommunen aufgabenangemessene Finanzmittel zur Verfügung stellen.
Schließlich fordern die Fraktionen die Bundesregierung unter anderem weiter auf, die Empfehlungen der Expertenkommission "Stärkung von Investitionen in Deutschland" zur Stärkung kommunaler Infrastruktur im Rahmen auch der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zielgerichtet zu konkretisieren.
Die Kommunen sind ein zentraler Bestandteil des Gemeinwesens und nehmen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge und der lokalen Infrastruktur war, schreiben die Fraktionen zur Begründung. Städte, Gemeinde und Kreise seien für die Bürgerinnen und Bürger Orte, die die Lebensqualität der Menschen bestimmen. Kommunen sorgten für gute Schulen, intakte Straßen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Mobilität und Nahversorgung. Sie würden wesentlich zur sozialen Sicherheit und zum sozialen Frieden im Land beitragen.
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