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Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung hält die Menschenrechtslage in Honduras "in vielfältiger Hinsicht" für "besorgniserregend". Menschenrechtsverletzungen würden zwar nicht staatlich angeordnet, der honduranische Staat biete seinen Bürgern aber kaum Schutz und sei nicht in der Lage, den Schutz der elementaren Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Leben, durchzusetzen, heißt es in einer Antwort (18/6009) auf eine Kleine Anfrage (18/5871) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das honduranische Gemeinwesen leide unter dem Einfluss von organisierter Kriminalität und Drogenkartellen. Morde sowie andere Delikte gegen die persönliche Integrität würden in aller Regel nicht verfolgt. "Die Straflosigkeit zerstört das Vertrauen der Honduranerinnen und Honduraner in die staatlichen Institutionen", schreibt die Bundesregierung weiter. Gesellschaftliche und ethnische Minderheiten seien Diskriminierungen ausgesetzt. Dies gelte auch für Lesben, Homo-, Trans-, Bi- und Intersexuelle, nach deren Lage sich die Grünen in ihrer Kleinen Anfrage erkundigt hatten. Die Bundesregierung thematisiere die Menschenrechtslage in bilateralen Gesprächen, etwa im Politikdialog über die entwicklungspolitische Zusammenarbeit, heißt es in der Antwort. Die Einhaltung der Menschenrechte werde hier als gemeinsame rechtliche Verpflichtung angesprochen. Dabei werde fallweise auch die Situation Homo-, Trans-, Inter- und Bisexueller thematisiert.
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