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Berlin: (hib/JOH) Der Bericht der EU-Kommission über den Zustand der Natur in der Europäischen Union im Zeitraum von 2007 bis 2012 ist am Mittwochmorgen bei den Abgeordneten im Umweltausschuss auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. Vertreter aller Fraktionen lobten sichtbare Erfolge bei der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) sowie der Vogelschutzrichtlinie, mahnten jedoch weiteren Handlungsbedarf an.
Die FFH-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen bildet zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie die zentrale Rechtsgrundlage für den Naturschutz in der Europäischen Union. Ziel ist es, alle für Europa typischen wildlebenden Arten und natürlichen Lebensräume in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen und die biologische Vielfalt in der EU zu erhalten. Wichtigstes Instrument hierfür ist die europaweite Ausweisung von sogenannten Natura 2000-Schutzgebieten für bestimmte Arten und Lebensräume.
Der Bericht der EU-Kommission umfasse rund 17.000 Datensätze und ermögliche damit erstmals einen umfangreichen Überblick über Fortschritte in Bezug auf einzelne Arten und bestimmte Regionen der Europäischen Union, betonte ein Vertreter der Unionsfraktion. Allerdings bemängelte er, dass es für einige Natura 2000-Schutzgebiete noch immer keine Managementpläne gebe. Außerdem würden die von der EU zur Verfügung gestellten Mittel für den Naturschutz nicht von allen Mitgliedstaaten gleichermaßen abgerufen.
Die SPD-Fraktion nannte die Ergebnisse des Berichts einen Beleg dafür, dass sich der Einsatz für den Naturschutz lohne. In Deutschland seien Erfolge sichtbar, die sich klar auf Maßnahmen in den Natura 2000-Schutzgebieten zurückführen ließen. Das Instrument sollte daher unbedingt weitergeführt werden.
Die Linksfraktion forderte ebenfalls eine konsequente Umsetzung beider EU-Richtlinien, mahnte dafür aber eine bessere Finanzierung durch die EU, Bund, Länder und Kommunen sowie mehr Personal an. Außerdem drängte sie die Bundesregierung, die seit langem geplanten Reformen von Düngeverordnung und Düngegesetz noch in diesem Jahr zu beschließen und mehr ökologische Vorrangflächen, in denen unter anderem der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden ausgeschlossen ist, zu schaffen.
Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt der Bericht der EU-Kommission "den Finger in die richtige Wunde". Jedoch würden punktuelle Verbesserungen bei einigen Arten, etwa beim Biber und dem Wolf, die Verluste in anderen Bereichen "nicht ansatzweise" aufheben. Als Beispiele nannte eine Vertreterin der Fraktion den Rückgang von Auen und Mooren. Sie warnte, sowohl Deutschland als auch die EU würden die Ziele der Biodiversitätsstrategie 2020 verfehlen, wenn nicht mehr passiere, und forderte ebenfalls eine zügige Reform der gesetzlichen Düngeregelungen in Deutschland.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), betonte, sie gehe davon aus, dass die Reform der Düngemittelverordnung noch in diesem Jahr beschlossen werde. Auch am Thema der ökologischen Vorrangflächen arbeite das BMUB. Darüber hinaus teilte sie die Auffassung der Fraktionen, dass es eim Naturschutz in Europa zwar einige Fortschritte gebe, aber auch noch großen Handlungsbedarf, "insbesondere dort, wo intensive Landwirtschaft betrieben wird".
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