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Berlin: (hib/AW) Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind mit ihrem Vorstoß gescheitert, die im Bundeshaushalt 2015 eingestellten Mittel direkt in den Ausbau der Kindertagesbetreuung zu investieren. Der Familienausschuss lehnte am Mittwoch die beiden entsprechenden Anträge der Linken (18/6041) und der Grünen (18/6063) mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ab. Die beiden Oppositionsfraktionen kritisierten übereinstimmend, dass bei der Einigung zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten auf dem sogenannten Flüchtlingsgipfel in der vergangenen Woche die frei werdenden Mittel den Ländern nach Umsatzsteuerpunkten und Einwohnerzahl anteilsmäßig zur Verfügung zu stellen, keine Auflagen über deren konkrete Verwendung gemacht worden seien. Union und Sozialdemokraten wiesen diese Kritik zurück. Das Geld komme in den Ländern den Familien und Kindern zugute. Dies sei zu begrüßen. Misstrauen gegenüber den Ländern sei an diesem Punkt nicht angebracht. Es sei zudem richtig, es den Ländern zu überlassen, wie sie die Gelder konkret verwenden.
Ebenfalls abgelehnt wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD der Gesetzentwurf der Linksfraktion (18/5), mit dem sie das Betreuungsgeldgesetz aufheben lassen will. Die Koalitionsfraktionen argumentierten, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 21. Juli dieses Jahres das Betreuungsgeldgesetz für verfassungswidrig erklärt habe. Das Gesetz werde deshalb auch nicht angewendet. Eine gesetzliche Aufhebung des Gesetzes sei deshalb überflüssig.
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