4. Menschen mit Behinderung in Gefährdungssituationen Auslandseinsätze (Art. 11)
4.Menschen mit Behinderung in Gefährdungssituationen Auslandseinsätze (Art. 11)Einführung durch die Vertreter der BundesregierungBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ): in Deutschland Inklusion weit vorangetrieben, aber noch nicht umfassend Bundesregierung entwickelt Aktionsplan, wie in der Entwicklungszusammenarbeit Menschen mit Behinderungen (MmB) inkludiert werden können ? MmB sollen automatisch bei Projekten mit berücksichtigt werden (z.B. barrierefreie Schulen)Auswärtiges Amt (AA): Darstellung deutscher Innenpolitik nach außen, auf internationalen Foren Projekte im Ausland fördern und unterstützen Förderung der Teilnahme Vertreter deutscherOrganisationen an internationalen Konferenzen(durch Reisekostenbeitrag) barrierefreie Vertretungen, AuslandsschulenErgebnisse der Arbeitsgruppe 2Auswärtiges, EU, Verteidigung, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Humanitäre HilfeBerichterstatter: Gert Kozyk35
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): körperliche und geistige / psychische Verletzungen bei Einsätzen ? Hilfen: entweder innerhalb der Bundeswehr (BW) oder notfalls außerhalb im zivilen Leben einbinden mittlerweile gute gesetzliche Rahmenbedingungen vorhanden (auf Nachfrage: warum erst jetzt?: BW zunächst nur humanitär im Ausland im Einsatz, nur auf Verteidigung ausgerichtet, erst nach und nach geändert und entsprechend auch die soziale Versorgung /Absicherung verbessert ? Lernprozess) Betreuung der Soldaten durch mehrere Einrichtungen, z.B. Kirchen, karitativen Einrichtungen auch zivil-militärische Zusammenarbeit in Einsatzgebieten (Bau von Schulen, Sorge für Waisenkinder)Gang der DebatteTOP 1: Barrierefreiheit