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Die Mieten in deutschen Großstädten steigen schon seit Jahren an. Ganz vorn liegt im Mietpreisranking München, gefolgt von Frankfurt am Main, Stuttgart und Hamburg. Die größten Steigerungsraten verzeichnete in den letzten Jahren Berlin. An diesem – aus Sicht der Mieter – unbefriedigenden Zustand etwas zu ändern, ist das Ziel dreier Anträge der Fraktion Die Linke, die am Donnerstag, 20. Februar 2014, ab etwa 11.55 Uhr 105 Minuten lang erstmals im Bundestag beraten werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Nach den Vorstellungen der Linksfraktion sollen Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung bei Bestandsmieten künftig nur noch in Höhe des Inflationsausgleichs zulässig sein (18/505). Allein wegen der Weitervermietung einer Wohnung sollen Mieten nicht mehr erhöht werden dürfen, fordert die Fraktion.
Derzeit, so schreiben die Abgeordneten, gestatte das Mietrecht Mieterhöhungen ohne jede Gegenleistung. "In einer angespannten Marktsituation wird dieses Recht hemmungslos genutzt und jede sich bietende Mieterhöhungsmöglichkeit ausgeschöpft", heißt es in dem Antrag. Es gebe daher "dringenden Handlungsbedarf", das Mietrecht zu ändern, um die Mietentwicklung stoppen zu können.
In einem zweiten Antrag (18/504) wird die Regierung aufgefordert, gesetzliche Regelungen zu erarbeiten, um Mietsteigerungen auf ein Minimum zu reduzieren und Segregation zu verhindern. So sollen nach den Vorstellungen der Linksfraktion Vorschriften zur Ermittlung des Mietspiegels mit dem Ziel geändert werden, dass die Vergleichsmieten auf der Grundlage aller Bestandsmieten ermittelt werden.
Außerdem soll das Baugesetzbuch um das Ziel ergänzt werden, sozial ausgewogene Quartiersstrukturen zu schützen. Um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen mit spekulativer Absicht zu verhindern, solle zudem im Einkommenssteuergesetz die Haltefrist für Wohnimmobilien verlängert werden.
Ziel einer weiteren Vorlage der Linksfraktion (18/506) ist die Erhöhung des Angebotes an bezahlbarem Wohnraum. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, den sozialen Wohnungsbau bedarfsgerecht zu fördern, um jährlich 150.000 neue mietpreisgebundene Wohnungen zu schaffen. Außerdem sollen die Kompensationszahlungen des Bundes für die Wohnraumförderung von 518 Millionen Euro auf jährlich 700 Millionen Euro erhöht und mindestens bis 2019 verstetigt werden.
Die Bundesregierung, so schreiben die Abgeordneten, solle dafür Sorge tragen, dass die Länder in gleicher Höhe ihren finanziellen Beitrag leisten. Diese Mittel sollten zweckgebunden ausschließlich dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen, wird gefordert. (hau/17.02.2014)