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Die Reform der EU-Agrarpolitik nimmt die letzten nationalen Hürden. Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 3. April 2014, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (18/908) in erster Lesung. Das Gesetz regelt das System der finanziellen Förderung in der Landwirtschaft ab dem Jahr 2015 neu. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zählt mit 60 Milliarden Euro pro Jahr neben der Struktur- und Wirtschaftsförderung zum bedeutendsten Etat-Posten der EU.
Die Debatte wird live im Parlamentesfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Auf Deutschland entfallen damit jährlich rund fünf Milliarden Euro EU-Agrarförderung im Bereich der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber, um finanzielle Verluste aufgrund hoher Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards in der EU auszugleichen.
Die im Jahr 2013 auf EU-Ebene beschlossene GAP-Reform hat zum Ziel, dass die Direktzahlungen stärker an Umweltleistungen durch die Landwirte gebunden werden. Landwirte sollen demnach 30 Prozent der Direktzahlungsmittel nur dann erhalten, wenn Leistungen wie der Erhalt von Wiesen, der Anbau vielfältiger Feldfrüchte sowie die Einrichtung von ökologischen Vorrangflächen erbracht werden.
Zudem sollen für die Jahre 2015 bis 2019 insgesamt 4,5 Prozent der jährlichen nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen als Förderung für die ländliche Entwicklung umgeschichtet werden. Diese Mittel betragen für den Zeitraum über eine Milliarde Euro. Die Festlegungen gelten für den mehrjährigen Finanzrahmen der EU ab 2015.
Für dieses Jahr hatte der Bundestag Ende Januar für die Gewährung einer Umverteilungsprämie (18/282) gestimmt. Dadurch sollen finanzielle Einbußen für kleine und mittlere Agrarbetriebe kompensiert werden, die sich infolge der Reform des Systems der Direktzahlungen bereits auf das laufende Jahr auswirken. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf sieht die Fortführung der Prämie für die ersten Hektare im Rahmen des neuen Direktzahlungssystems vor. (eis/27.03.2014)