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Um Leistungen für Asylbewerber geht es am Donnerstag, 6. November 2014. Ab etwa 15.55 Uhr werden die Abgeordneten über zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (18/2592, 18/3000; 18/2736) beraten und eine Dreiviertelstunde später darüber abstimmen. Auf der Tagesordnung steht außerdem ein Antrag der Linksfraktion (18/2871) zur Aufhebung des Gesetzes. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/3073).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Regierung plant in ihrem Entwurf, Geldleistungen für Asylbewerber anzuheben. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte im Juli 2012 erklärt, die bisherigen Leistungen seien unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Leistungssätze sollen nun neu ermittelt und deutlich angehoben werden.
Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte in einer Stellungnahme, damit würden Länder und Kommunen im kommenden Jahr um 31 Millionen Euro und ab 2016 um 43 Millionen Euro jährlich entlastet. Zudem soll die Zeit, nach der die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden, von 48 auf 15 Monate verkürzt werden. Menschen, die diese Leistungen beziehen, sollen ab Beginn ihres Aufenthaltes in Deutschland einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben.
Der Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2736) sieht vor, die bislang vom Asylbewerberleistungsgesetz erfassten Personen in die Leistungssysteme des Zweiten, Fünften und Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuches (SGB II, SGB V und SGB XII) einzugliedern. Ohne einen Nachweis, dass sie „einer gesonderten Regelung der Feststellung des Existenzminimums“ bedürften, sei es „nicht gerechtfertigt“, ihnen diese sozialen Sicherungssysteme vorzuenthalten.
Die Linke will alle Asylbewerber in das allgemeine System der sozialen Sicherung nach den Sozialgesetzbüchern einschließlich der Gesundheitsversorgung überführen. Sollte dies zu einer finanziellen Mehrbelastung der Kommunen führen, müsse der Bund dies „durch eine entsprechende Beteiligung“ gegenüber den Ländern ausgleichen. (suk/30.10.2014)