Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb
Er ist der Ausschuss für die inneren Angelegenheiten des Parlamentes mit drei Hauptaufgaben: Nach jeder Bundestagswahl prüft der so genannte 1. Ausschuss Einsprüche gegen den Ablauf der Wahl. Zweitens wacht er über die Immunität der Abgeordneten, die sie vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen und die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Parlaments wahren soll. Außerdem ist der Ausschuss eine Art Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb. Er ist für die Auslegung und Änderung der Geschäftsordnung zuständig und erarbeitet Lösungen bei Konflikten im Plenum und in den Ausschüssen.