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Berlin: (hib/VER) Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag den Regierungsentwurf „zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ (17/11470) in der vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, die Oppositionsfraktionen lehnten ihn ab. Mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen wurde zuvor der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen angenommen. Die Änderung des Entwurfes (Ausschussdrucksache 17(6)242) betrifft eine Neuregelung zu Gunsten der Suchmaschinebetreiber: „Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.“
Bereits am Freitag wird das Bundestagsplenum den Entwurf in zweiter und dritter Lesung beraten und über die geänderte Fassung abstimmen. Im Vorfeld hatten bereits drei öffentliche Expertenanhörung zum Leistungsschutzrecht stattgefunden. In der Anhörung des Rechtsausschusses hatten Ende letzten Monats neun Experten das Für und Wider der Gesetzesänderung erörtert. In einer Anhörung des Medienausschusses kamen kürzlich fünf Vertreter von Presseverlagen zu Wort, um ihre Positionen darzulegen. Am Montag schließlich wurden im Unterausschuss Neue Medien unter anderem zwei Vertreter der Google Germany GmbH angehört.
In der Ausschusssitzung am Mittwochvormittag stimmten die Abgeordneten zudem über den Antrag der drei Oppositionsfraktionen auf die Durchführung einer weiteren öffentlichen Anhörung zu dem Thema, diesmal mit dem Schwerpunkt „Die verfassungs- und europarechtlichen Probleme der Einführung eines Leistungsschutzrechts für
Presseverlage“ ab. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt.
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