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Berlin: (hib/TVW) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung erfahren, ob sie korruptives Verhalten niedergelassener Vertragsärzte oder der Pharmaindustrie und anderer Unternehmen, das auf die Beeinflussung der Leistungserbringung im Gesundheitswesen abzielt, als strafwürdig ansieht. In einer Kleinen Anfrage (17/12358) erkundigt sich die Linke ferner danach, ob die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesinitiative plant. Seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2012 stehe fest, „dass die ‚Bestechung‘ von niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzten durch die Pharmaindustrie nach jetziger Gesetzeslage nicht strafbar ist“, schreibt die Linke. Die Bundesregierung habe in einer Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage der Linken (17/10547) zugesagt, etwaige Konsequenzen aus dem BGH-Beschluss sorgfältig zu prüfen.
Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Bundesregierung im August 2012 eine Abfrage bei den für die Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften zuständigen Institutionen und Verbänden (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer und GKV-Spitzenverband) gestartet habe. Im Januar 2013 seien dem Gesundheitsausschuss dann viele, aber nicht alle Antworten dieser Institutionen und Verbände in einem nichtöffentlichen Bericht zur Verfügung gestellt worden. Nach dem Willen der Linken sollen nun alle Antworten „der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, da sie von öffentlichem Interesse sein dürften“. Insbesondere interessiert die Abgeordneten, wie oft durch die zuständigen Landesärztekammern berufsrechtliche Verfahren wegen Verstoßes gegen die Berufsordnung eingeleitet worden seien und unter welchen Voraussetzungen es bei einem solchen Verstoß zu einem Widerruf der Approbation gekommen sei. Ferner stellen die Linken die Frage, wie häufig Vertragsärzten in den vergangenen fünf Jahren wegen korruptiven Verhaltens die Kassenzulassung entzogen worden sei.
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