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Berlin: (hib/STO) Vorurteile und Diskriminierung behindern nach Einschätzung der Bundesregierung die soziale Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen. Das „Selbstverständnis einer modernen und international vernetzten Gesellschaft“ veranlassten die Regierung, der Bekämpfung von Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und verwandter Formen der Intoleranz „prioritäre Beachtung zu schenken“, schreibt sie in ihrer Antwort (17/12919) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12643). Daher unterstütze sie „bereits jetzt mit vielfältigen Maßnahmen der politischen Bildung und verschiedenen Bundesprogrammen das Engagement der Zivilgesellschaft unseres Landes für Demokratie und Toleranz“ und werde dies „auch weiterhin unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen, aber auch im Rahmen der Unterstützung vieler Verbände und Vereine vor Ort tun“.
Zugleich vertritt die Regierung in der Vorlage die Ansicht, dass mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) „ein wirksames Rechtsinstrument geschaffen wurde, um Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“. Die Notwendigkeit für weitere gesetzgeberische Maßnahmen bestehe nach Auffassung der Regierung nicht.
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