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Berlin: (hib/STO) In der Antiterrordatei (ATD) sind seit ihrer vollständigen Befüllung ab 2008 bis Anfang August 2011 „annähernd konstant rund 18.000 Personen erfasst“ gewesen. Dies geht aus dem als Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/12665) vorliegenden „Bericht zur Evaluierung des Antiterrordateigesetzes“ hervor. Danach schafft das Gesetz für den Bereich der Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik die Rechtsgrundlage für die Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder. Der Vorlage zufolge stammt der überwiegende Teil der Daten in der ATD mit zirka 46 Prozent vom Bundesnachrichtendienst, gefolgt vom Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern (LKÄ) mit zirka 31 Prozent sowie dem Bundesamt und den Landesbehörden für Verfassungsschutz mit zirka 21 Prozent.
Im Untersuchungszeitraum vom 1. August 2007 bis 1. August 2011 wurden laut Bericht rund 300.000 Suchabfragen in der ATD durchgeführt, die zu etwa 1,4 Millionen Treffern führten. Von zunächst jährlich knapp 50 000 Suchabfragen stieg diese Zahl den Angaben zufolge auf rund 67.000 jährlich. Die Suchabfragen fänden „zum überwiegenden Teil beim BKA und den LKÄs (gesamt rund 79 Prozent) statt, in geringerem Umfang bei den Nachrichtendiensten“.
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