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Berlin: (hib/HLE) Der deutschen Versicherungswirtschaft gefallen die von der Bundesregierung geplanten zusätzlichen Aufsichtsrechte der Deutschen Bundesbank nicht. Die Unterschiede zwischen Banken und Versicherungen, die zu einem Konglomerat gehören, müssten auch in einem einheitlichen Regelwerk gewahrt bleiben, verlangte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft in einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses am Montag. „Vor diesem Hintergrund sind insbesondere die vorgesehenen Eingriffsbefugnisse der Deutschen Bundesbank gegenüber den der zusätzlichen Beaufsichtigung unterliegenden Versicherungsunternehmen abzulehnen“, erklärte die Versicherungswirtschaft in ihrer Stellungnahme. Gegenstand des Fachgesprächs war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/97/EG, 2002/87/EG, 2006/48EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (17/12602). Nach Branchenangaben sind sechs Unternehmen von dem Gesetzentwurf betroffen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die bisher im Kreditwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz enthaltenen Regelungen zur Beaufsichtigung von Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats zusammengeführt und Regelungslücken geschlossen werden. Ziel ist die verschärfte Beaufsichtigung von Gruppen von Unternehmen aus verschiedenen Finanzmarktsektoren zum Beispiel aus dem Bankensektor und dem Versicherungssektor.
Professor Helmut Gründl (Goethe-Universität Frankfurt) stützte die Position der Versicherungswirtschaft. Es erscheine „inkonsistent und unnötig“, der Bundesbank ein Auskunfts- und Prüfungsrecht für den Versicherungsbereich übertragen zu wollen. „Diese Übertragung kann zu Kompetenzgerangel zwischen Bundesanstalt und Bundesbank führen und erscheint im Hinblick auf die bei der Bundesanstalt bereits vorhandene, bei der Bundesbank aber erst aufzubauende diesbezügliche Aufsichtsexpertise ineffizient“, warnte Gründl.
Dagegen stellte die Bundesbank selbst fest, ihre Funktion in der Bankenaufsicht werde im Rahmen der Aufsicht über Finanzkonglomerate umfassend berücksichtigt. Man sei schon nach bisheriger Rechtlage in die Aufsicht einbezogen. Das Prüfungsrecht im Versicherungsbereich liege aber eindeutig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Deren Vertreter stellte klar, dass es keine Prüfungen durch die Bundesbank geben werde. Der Fondsverband BVI begrüßte den Gesetzentwurf, durch den „weitere Rechtsklarheit“ geschaffen werde.
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