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Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ frei gemacht. Gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen votierte der Ausschuss am Mittwoch für die Vorlage in modifizierter Fassung. Zuvor hatte das Gremium mit den Stimmen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion einen Änderungsantrag der Koalition angenommen. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Ziel des Entwurfes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz solle Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.
Weiter schreibt die Bundesregierung in der Vorlage, die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IT) in öffentlichen Verwaltungen innerhalb staatlicher Institutionen und zwischen ihnen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern beziehungsweise Unternehmen solle verbessert und erleichtert werden. Laut Entwurf sollen „medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung“ möglich werden. Dabei sollten Anreize geschaffen werden, Prozesse nach den Lebenslagen von Bürgern sowie nach den Bedarfslagen von Unternehmen zu strukturieren und „nutzerfreundliche, ebenenübergreifende Verwaltungsdienstleistungen ,aus einer Hand‘ anzubieten“. Ebenso sollten Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.
Hierzu soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung der Bundesregierung zufolge erleichtert werden, indem die Schriftform neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch durch zwei andere sichere Verfahren ersetzt werden kann. Das erste dieser zugelassenen Verfahren betreffe von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Formulare, die in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung der oder des Erklärenden übermittelt werden; eine sichere elektronische Identifizierung werde insbesondere durch die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises gewährleistet. Das zweite dieser zugelassenen Verfahren sei „De-Mail in Ausgestaltung der Versandoption nach Paragraf 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes“, die eine „sichere Anmeldung“ des Erklärenden voraussetzt. Ferner sollen der Vorlage zufolge die elektronische Beibringung von Nachweisen im Verwaltungsverfahren vereinfacht und klarstellende Regelungen zur elektronischen Akte geschaffen werden.
Der Änderungsantrag der Koalition sieht unter anderem vor, dass die Behörden des Bundes die barrierefreie Ausgestaltung der elektronischen Kommunikation und der Verwendung elektronischer Dokumente „in angemessener Form gewährleisten“ sollen.
Die Opposition kritisierte im Ausschuss, dass bei De-Mails keine sogenannte Ende-zu Ende-Verschlüsselung geboten wird. Die SPD-Fraktion monierte, was die Koalition hier mache, sei „Unsicherheit per Gesetz“. Die Standards bei der Übermittlung von Sozial- und Steuerdaten würden gesenkt. Die Fraktion Die Linke wandte sich ebenfalls gegen die Vorlage, obgleich deren Grundidee nicht schlecht sei. Sie betonte, dass es bei der Bevölkerung keine Akzeptanz für De-Mail gebe. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte zwar die Intention des Gesetzentwurfs, bemängelte aber, dass bei der Änderung des Schriftformerfordernisses nicht das sicherste Verfahren gewählt worden sei. Die Neuregelung werde nur wenig Akzeptanz finden.
Die Koalitionsfraktionen wiesen die Sicherheitsbedenken der Opposition zurück. Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass man Sicherheitsstandards schaffe, die weit über die bei einer normalen E-Mail hinausgingen. Es sei ein „Quantensprung“, dass man bei bisher zwingend vorgeschriebener Schriftform künftig elektronisch mit der Verwaltung kommunizieren könne. Dies sei im Interesse der Bürger ein guter Schritt. Die FDP- Fraktion hob ebenfalls hervor, dass De-Mails viel vertraulicher seien als E-Mails oder ein Fax. Man habe eine „Riesenchance“, die Verwaltung moderner zu gestalten.
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