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Berlin: (hib/HLE) Welche Schlüsse die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Behandlung von Lebenspartnerschaften zieht, will die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/12992) erfahren. Im Vorwort zur Kleinen Anfrage zitiert die Fraktion aus dem Urteil vom 19. Februar 2013: „Zwei Personen gleichen Geschlechts als Elternpaar anzusehen, scheitert heute nicht mehr daran, dass homosexuellen Paaren rechtliche Berechtigung und Anerkennung ihrer dauerhaften Partnerschaft schlechthin verweigert würden.“ Die Bundesregierung soll angeben, welche gesetzlichen Neuregelungen aufgrund des Urteils vorgenommen werden sollen.
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