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Berlin: (hib/EIS) Das Bundesjagdgesetz muss nach Ansicht der Bundesregierung in Bezug auf den Tierschutz nicht geändert werden. Das geht aus einer Antwort zum Tierschutz bei der Jagd (17/13016) auf eine Kleine Anfrage (17/12932) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Danach enthalte das geltende Jagdrecht auch unter Berücksichtigung des Staatsziels Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes die notwendigen Normen, die das Verhältnis von Jagd und Tierschutz regeln. Jäger müssen unter anderem „Kenntnisse im Tierschutzrecht nachweisen und eine Schießprüfung ablegen“. Zudem würden Jagdbeschränkungen und Pflichten wie zum Beispiel das Verbot quälerischer Fanggeräte, das Bejagungsverbot von Elterntieren und das Bewahren des Wildes vor vermeidbaren Schmerzen Fehlverhalten ahnden.
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