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Berlin: (hib/STO) „Aufklärungsbedarf zur Arbeit der Conterganstiftung und ihrer Medizinischen Kommissionen“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12999). Darin verweist die Fraktion darauf, dass nach Paragraph 16 des Conterganstiftungsgesetzes eine vom Vorstand der Conterganstiftung berufene Kommission „die Schädigungen von Menschen infolge der Einnahme des Schlafmittels ,Contergan‘ beziehungsweise anderer thalidomidhaltiger Produkte von der Firma Grünenthal GmbH“ bewertet und auf dieser Grundlage die Bemessung der Leistungen aus der Stiftung erfolgt. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, welche Position die Bundesregierung heute dazu bezieht, „dass bestimmte Conterganschäden bei der Leistungsbemessung vermutlich nicht berücksichtigt wurden“.
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