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Berlin: (hib/MIK) Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Untersuchungsergebnisse des Joint Research Centre (JRC) nicht ausreichend, die im Zusammenhang mit der Verwendung des Fahrzeug-Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen aufgeworfenen Sicherheitsfragen vollständig zu beantworten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1258) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1075). Das in Deutschland vorhandene Regelwerk zu Sicherheitsvorgaben für den Einsatz von Kältemitteln deckt das Spektrum von nicht brennbaren bis zu brennbaren und/oder toxischen Kältemitteln ab, heißt es weiter. Die Einführung weiterer Regelungen für R1234yf beziehungsweise R1234yf-haltige Mischungen sei nicht geplant.
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