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Berlin: (hib/EIS) Die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Aluminiumsalzen in kosmetischen Mitteln muss von den Herstellern im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht gewährleistet werden. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1251) auf eine Kleine Anfrage (18/1147) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest. Darin heißt es weiter, dass die durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungnahme aufgeworfenen Fragen im Hinblick auf die Sicherheit der Verwendung von Aluminium in Kosmetikartikeln umfassend geklärt werden müssen. Die Grünen hatten sich in ihrer Anfrage auf die Stellungnahme Nr. 007/2014 des BfR bezogen, wonach durch die physische Aufnahme von Aluminiumsalzen durch die Nutzung von Deodorants die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge überschritten werde.
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