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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, welche Behörden der USA nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des deutsch-amerikanischen „Abkommens zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ auf Daten zugreifen könnten, die aus Deutschland übermittelt werden. Ferner erkundigen sich die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage zum „deutsch-amerikanischen Abkommen zum Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten“ (18/1407) unter anderem danach, welche Regelungen das Abkommen zur technischen Umsetzung des Datentausches trifft.
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