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Berlin: (hib/STO) Mit dem „Zwischenbericht des Staaatssekretärsausschusses zur so genannten Armutsmigration“ befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/1014). Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Bundesregierung mit Beschluss vom 8. Januar 2014 einen Staatssekretärsausschuss unter Beteiligung von elf Ressorts eingesetzt habe, dessen Zielsetzung es sei, „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ zu klären. Hintergrund für die Einsetzung des Ausschusses sei die seit 1. Januar 2014 geltende völlige Freizügigkeit auch für rumänische und bulgarische EU-Staatsangehörige. Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, sollen nach einem am 26. März vorgelegten Zwischenbericht des Ausschusses „Fälle von betrügerischer oder missbräuchlicher Inanspruchnahme der Freizügigkeit“ verhindert werden.
Wissen wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung, welche Zahlen ihr über die „in den letzten drei Jahren nachweislich missbräuchlich in Anspruch genommenen Sozialleistungen“ vorliegen. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, wie sich hier das Verhältnis von deutschen Staatsangehörigen zu Menschen mit einer Staatsbürgerschaft der EU Mitgliedstaaten sowie „Menschen mit einer Staatsbürgerschaft außerhalb der Europäischen Union“ darstellt.
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