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Berlin: (hib/JOH) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304) ist am Mittwoch, den 4. Juni 2014, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Die Anhörung findet von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus in Sitzungssaal E.700 statt. Als Sachverständige sind geladen: Regine Günther vom World Wide Fund For Nature (WWF), Professor Beate Jessel vom Bundesamt für Naturschutz, Harry Lehmann vom Umweltbundesamt, Thomas E. Banning vom Bündnis Bürgerenergie e.V., Hermann Falk vom Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. (BEE) sowie Professor Hubert Weiger vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Interessierte Besucher werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unter folgender E-Mailadresse anzumelden: umweltausschuss@bundestag.de. Ein gültiger Personalausweis ist mitzubringen.
Mit der EEG-Novelle will die Bundesregierung „die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energien konsequent und planvoll fortführen“, wie es im Gesetzesentwurf heißt. Zudem solle die Reform „die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der Erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für die Stromverbraucher begrenzen“. Wesentliches Ziel des Entwurfs sei es, die EEG-Umlage in den nächsten Jahren auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren. Unter anderem soll spätestens im Jahr 2017 die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die Erneuerbaren Energien über Ausschreibungen ermittelt werden.
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