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Berlin: (hib/MIK) Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 26 Millionen Euro an Erstattung an Dritte für die Durchführung der Fluggast- und Reisegepäckkontrollen hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/2885) hervor. Die Mehrausgaben würden sich aus den gestiegenen Verbindlichkeiten der Bundespolizei gegenüber privaten Sicherheitsunternehmen für die Fluggastkontrollen auf den deutschen Flughäfen ergeben, heißt es zur Begründung.
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