Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober
Berlin: (hib/HLE) Personenbeförderungsleistungen von Taxi- und Mietwagenunternehmen unterliegen der Umsatzbesteuerung. Die Umsatzsteuer falle dort an, wo die Leistung erbracht werde, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2732) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2584), die sich nach den steuerrechtlichen Aspekten der auch in Deutschland nutzbaren Technologieplattform Uber erkundigt hatte. Da die Länder für Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer verantwortlich seien, lägen im Hinblick auf die Erfassung von Leistungen einzelner Unternehmen keine Erkenntnisse vor.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein