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Berlin: (hib/SCR) Die Fachkräftezuwanderung nach Deutschland ist Thema einer Antwort der Bundesregierung (18/2887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2541). Die Fragesteller hatten sich nach den aktuellen Zahlen in Bezug auf die verschiedenen gesetzlichen Zuwanderungsmöglichkeiten erkundigt. Demnach haben 2013 12.740 Personen und im ersten Quartal 3.295 Personen eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, erhalten. Für die Ausübung von Berufen, die eine qualifizierte Ausbildung voraussetzen, erhielten 2013 33.734 Personen und im ersten Quartal 2014 9.770 Personen eine Aufenthaltserlaubnis. 4.263 Personen 2013 sowie 1.302 Personen im ersten Quartal 2014 erhielten einen Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung selbstständiger oder freiberuflicher Berufe.
Im Bereich der Hochqualifizierten haben 2013 187 Personen und im ersten Quartal 2014 44 Personen eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Diese Zuwanderungsmöglichkeit besteht laut Bundesregierung für Wissenschaftler mit besonderen Kenntnissen sowie Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion. Andere Hochqualifizierte können die sogenannte Blaue Karte EU beantragen. Diese erhielten 2013 11.290 Personen, im ersten Quartal 2014 waren es 3.086 Personen. Alle Zahlen beruhen laut Bundesregierung auf dem Ausländerzentralregister.
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