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Berlin: (hib/HLE) Nachdem bereits auf Länderebene Vergabegesetze bestehen, die die Vergabe öffentlicher Aufträge von der Einhaltung allgemeinverbindlicher Tarifverträge abhängig machen, prüft die Bundesregierung auch für die Bundesebene eine europarechtskonforme Einführung vergleichbarer Regelungen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2760) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/22543) mit. Es handelt sich dabei um Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2519.
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