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Berlin: (hib/AHE) In den Jahren 2012 und 2013 sind jeweils 300 durch das Flüchtlingshilfswerk UNHCR registrierte Schutzsuchende im Rahmen des Resettlement-Programms in Deutschland aufgenommen worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2699) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2435) weiter schreibt, seien 2012 202 Personen aus dem tunesischen Flüchtlingslager in Coucha aufgenommen worden. Die Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministeriums (BMI) sehe für 2014 vor, bis zu 300 Flüchtlinge aufzunehmen, die sich gegenwärtig in Syrien, Indonesien oder der Türkei aufhalten.
Resettlement steht nach Angaben des BMI für die Neuansiedlung von Flüchtlingen in einem anderen als dem Erstaufnahmestaat. Alle Resettlement-Flüchtlinge haben demnach ein Registrierungs- und Anerkennungsverfahren des UNHCR durchlaufen. Schutzsuchende, die sich beim UNHCR registrieren, würden dahingehend überprüft, ob für sie eine Rückkehr in die Heimat möglich ist, eine Ansiedlung im Erstaufnahmeland in Frage kommt oder nur das Resettlement in einem weiteren Staat eine Lebensperspektive bietet. Resettlement-Flüchtlinge erhielten in Deutschland einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes. Diese Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen berechtige von Anfang an zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit.
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