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Berlin: (hib/HLE) Ob die Bundesregierung eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) anstrebt, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/2927) erfahren. Gefragt wird, ob mit der Gesetzesänderung die Stilllegung von Bahn-Infrastruktur erleichtert werden soll. Genannt wird von der Fraktion in diesem Zusammenhang der Stuttgarter Kopfbahnhof. Die Bundesregierung soll außerdem die Frage beantworten, wie verhindert werden soll, dass die Deutsche Bahn AG kleine Nebenstrecken vor der Neuausschreibung von Bahnverkehren stilllegt, um den drohenden Zuschlag für konkurrierende Eisenbahnverkehrsunternehmen zu verhindern. Die Fraktion fragt außerdem nach Gefahren für die Planungs- und Vertragsverlässlichkeit langlaufender Nahverkehrsverträge durch die Länder, wenn Strecken nach einer Gesetzesänderung vereinfacht stillgelegt werden können.
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