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Berlin: (hib/SCR) Menschen ohne Krankenversicherung und das Beitragsschuldengesetz sind Thema einer Antwort der Bundesregierung (18/2969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2734). Die Fragesteller hatten sich unter anderem danach erkundigt, wie sich das Beitragsschuldengesetz auf Menschen ohne Versicherung ausgewirkt hat. Das Gesetz, das 2013 beschlossen wurde, sieht vor, dass versicherungspflichtige, aber nicht versicherte Menschen unter bestimmten Umständen Beitragsschulden und Säumnisgebühren erlassen oder ermäßigt werden, wenn sie sich bei der Krankenversicherung zurückmelden.
Laut Bundesregierung hatten bis zum 31. Dezember 2013 50.255 Menschen von einer Stichtagsregelung Gebrauch gemacht. Ihnen seien Beiträge in Höhe von 231,6 Millionen Euro erlassen worden. Weitere 4.678 Personen hätten sich nach dem 1. Januar 2014 bei den gesetzlichen Krankenkassen gemeldet und Beitragsermäßigungen erhalten. Zudem seien Säumniszuschläge in Höhe von 909,4 Millionen Euro erlassen worden. Bei den privaten Krankenversicherungen (PKV), die ebenfalls unter das Gesetz fallen, hätten sich bis 31. Dezember 2013 zirka 4.500 Personen aus der Nichtversicherung einen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Zum 30. Juni 2014 seien 100.700 Personen in einem Notlagentarif der PKV versichert gewesen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung.
Auch die medizinische Versorgung von Asylbewerbern und Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus war Gegenstand der Kleinen Anfrage. Die Bundesregierung verteidigt in ihrer Antwort die im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehene medizinische Grundversorgung, die nicht dem Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, als „ausreichend, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten“. Diese Grundversorgung stünde im Prinzip auch „vollziehbar ausreisepflichten Personen“ zur Verfügung. Allerdings müsse bei Inanspruchnahme gegebenenfalls zwischen Leistungs- und Ausländerbehörden ein Datenabgleich stattfinden. „Dass die Leistungsberichtigten, die Angst vor Abschiebung haben, möglicherweise zögern, ihre Identität gegenüber den Behörden offen zu legen, ist nachvollziehbar“, schreibt die Bundesregierung.
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